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VGH Bayern, 13.12.2007 - 24 CS 07.2953 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, vorübergehender Aufenthalt, dringende humanitäre Gründe, dringende persönliche Gründe, Irak, Sicherheitslage, Weiterwanderung, USA, außergewöhnliche Härte, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99
Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2007 - 24 CS 07.2953
Ein Aufenthalt ist jedenfalls dann nicht vorübergehend, wenn er von einer völlig ungewissen und in zeitlicher Hinsicht nicht absehbaren Entwicklung im Heimatstaat des Ausländers abhängig gemacht wird (vgl. BayVGH vom 22.11.2007, 19 C 07.2240, juris RdNr. 15; BVerwG vom 7.9.1999, 1 C 6/99, juris RdNr. 18). - VGH Bayern, 28.10.2005 - 24 C 05.2756
Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, außergewöhnliche Härte, zielstaatsbezogene …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2007 - 24 CS 07.2953
Eine außergewöhnliche Härte ist nur gegeben, wenn der Ausländer sich in einer individuellen Sondersituation befindet, weshalb ihn die Aufenthaltsbeendigung nach Art und Schwere des Eingriffs wesentlich härter trifft als alle anderen Ausländer, deren Aufenthalt ebenfalls zu beenden wäre (vgl. Burr in GK-AufenthG RdNrn. 96 zu § 25; BayVGH vom 28.10.2005, 24 C 05.2756, juris RdNr. 16). - VGH Bayern, 22.11.2007 - 19 C 07.2240
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis, …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2007 - 24 CS 07.2953
Ein Aufenthalt ist jedenfalls dann nicht vorübergehend, wenn er von einer völlig ungewissen und in zeitlicher Hinsicht nicht absehbaren Entwicklung im Heimatstaat des Ausländers abhängig gemacht wird (vgl. BayVGH vom 22.11.2007, 19 C 07.2240, juris RdNr. 15; BVerwG vom 7.9.1999, 1 C 6/99, juris RdNr. 18). - VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.146
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2007 - 24 CS 07.2953
Zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote gehören darüber hinaus auch nicht zum Prüfungsprogramm des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, weil sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungsverfahren zu prüfen sind (vgl. Burr in GK-AufenthG RdNrn. 97 zu § 25; BayVGH vom 21.03.2006, 24 ZB 06.147, juris RdNr. 9).
- VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259
Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer …
Dabei gehören zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nicht zum Prüfprogramm des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, weil sie vom BAMF im Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungsverfahren zu prüfen sind (BayVGH B. v. 13.12.2007 - 24 CS 07.2953 - juris Rn. 7 m. w. N.); insoweit scheidet ein Anspruch deshalb von vornherein aus und zwar unabhängig davon, dass ab der am 12. September 2014 erfolgten Bekanntgabe der im Bescheid vom 11. August 2014 verfügten Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen des damit vermittelten Status (vgl. § 25 Abs. 2 AufenthG - s. o.) ohnehin keine "außergewöhnliche Härte" i. S. v. § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG anzunehmen wäre. - VG Augsburg, 19.02.2008 - Au 1 K 07.1215
Irakische Staatsangehörige; kein vorübergehender Aufenthalt; Bindung an die …
Die hiergegen erhobene Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos (Beschluss des BayVGH vom 13.12.2007 Az.24 CS 07.2953).